Satzung
Projekt angenommen auf der Generalversammlung Berlin – April 2008.
VERBAND DER EUROPÄISCHEN künstlerische Mitarbeiter
EUROPÄISCHER VERBAND DER KONZERTDIREKTIONEN
VERBAND DER EUROPÄISCHEN ARTIST MANAGER
SATZUNG
KAPITEL I – OBJECT – NAME – SIEGE
ARTIKEL 1 – OBJECT:
Er ist ein Berufsverband von Individuen oder Gruppen von Personen gebildet, die selbständig und ohne staatliche Intervention, in der Musik, in erster Linie den Beruf des Talent Vertretungen aus Künstlern und anderen Berufsverbänden.
ARTIKEL 2 – ABER de l'association:
Cette Association pour sondern ein:
a) erstellen unter seinen Mitgliedern Bande der Brüderlichkeit, Solidarität und gegenseitige arbeiten, um eine Einheit herzustellen in den Beruf, Schaffung eines Teamgeistes und des guten Willens und an alle, mit Offenheit und Loyalität gegenüber seinen Kollegen arbeiten, zu ermöglichen.
b) Verteidigung der moralischen und materiellen Interessen, gemeinsame seinen Mitgliedern und derer, die sie zu vertreten und zu tun, vielleicht schaffen kooperative Beziehungen mit anderen Berufsgruppen, die andere Kategorien, einschließlich Talent-Agenten.
c) vertreten die Interessen der einzelnen Mitglieder und der Künstler ist er den Agenten mit der Regierung seines Landes und über ihre Grenzen hinaus, mit nationalen und internationalen, Andere Veranstalter und Talent-Agenturen oder zu erleichtern, die Beziehungen mit diesen Stellen.
ARTIKEL 3 – NAME:
Der Verein führt den Namen:
VERBAND DER EUROPÄISCHEN künstlerisches Personal
EUROPÄISCHER VERBAND DER KONZERTDIREKTIONEN
VERBAND DER EUROPÄISCHEN ARTIST MANAGER
Die Amtssprachen sind Französisch Association, Englisch und Deutsch.
ARTIKEL 4 – SIEGE:
Der Verein ist unter das Gesetz vom Juli 1901.
Der Hauptsitz des Unternehmens befindet sich am: 14, rue de Naples 75008 PARIS
Der Sitz kann an einen anderen Ort durch die Entscheidung des Amtes des Verbandes übertragen.
ARTIKEL 5 – DAUER:
Die Dauer und Anzahl der Mitglieder des Vereins sind unbegrenzt.
KAPITEL II – ZULASSUNG
ARTIKEL 6 – BEDINGUNGEN FÜR Vollmitglied
Um Mitglied der Vereinigung, muss der Bewerber erfüllen die Anforderungen von Artikel 1 für mindestens drei Jahre lang in dem Land des Wohnsitzes. Es muss eine etablierte Sitz haben, wo er regelmäßig seinen Beruf und lizenziert oder gesetzlich autorisiert bei der Wahrnehmung ihrer Tätigkeit in dem Land des Wohnsitzes unterliegt.
ARTIKEL 7 – PROCEDURE D'ADMISSION:
Ein. FÜR DIE TEILNEHMER
Anträge auf Aufnahme in den Verein kann an den Präsidenten gerichtet werden jederzeit durch Bewerbungsschreiben mit Angabe der Bedingungen, unter Abschnitt 6. Der Antrag muss von vier Mitgliedern des Vereins, die mindestens zwei Angehörige der anderen Länder als die Kandidaten, die mindestens die gleichen Land wie der Kandidat gesponsert werden, s'il dort. Diese Empfehlungen sind schriftlich an den Präsidenten des Vereins bestätigt werden.
Der Präsident legt den Office-Anwendungen für die Zulassung sind eingegangen.
Der Präsident informiert werden, mit allen Mitteln, Alle Mitglieder des Vereins, sagte Anträge auf Zulassung und das, spätestens 30 Tage vor der Sitzung des Präsidiums auf diese Anträge entscheiden. Der Präsident bestimmt den Zeitpunkt, an dem die Opposition des Verbandes Büro zu erreichen müssen spätestens acht Tage vor der Sitzung des Präsidiums .
Das Präsidium werden die Anträge prüfen und entscheiden, auf die diese, wenn keine Einwände Brief ist in der manifestierten 30 Tage vor der Sitzung und spätestens acht Tage vor der Sitzung des Präsidiums .
Die Kandidaten werden sich dem 1. Tag des Monats nach dem Tag der Aufnahme.
Wenn das Präsidium nicht überwinden kann diese Einwände, die Anwendung angefochten wird Thema auf der nächsten Hauptversammlung, die entscheiden.
Der Beitrag des neuen Mitglieds werden in voller Höhe fällig, wenn die Zulassung erfolgt in den ersten sechs Monaten des Jahres.
Durch die Nachteile dieses Beitrags wird 50% ihre Höhe, wenn die Zulassung erfolgt in der zweiten Hälfte des Jahres.
Wenn ein ehemaliges Mitglied der Vereinigung, die zurückkehren möchte zurückgetreten, muss erneut für die Zulassung ohne Sponsoring.
B. FÜR DIE ASSOCIATE MEMBERS
Jedes Mitglied kann Sponsor ein assoziiertes Mitglied.
Ein Mitglied kann Sponsor als assoziiertes Mitglied, Eine Person aus seiner eigenen Agentur.
Der Antrag auf Zulassung als assoziiertes Mitglied muss von dem Mitglied jederzeit durch Schreiben an den Präsidenten für die Ernennung gerichtet werden, wenn der Kandidat muss den Anforderungen des Artikels erfüllen 6.
Das Präsidium werden die Anträge prüfen und entscheiden, auf sie.
Der Kandidat wird ein assoziiertes Mitglied am 1. Tag des Monats nach dem Tag der Aufnahme.
Ein assoziiertes Mitglied bezahlt keine Aufnahmegebühr.
ARTIKEL 8 – RÜCKTRITT:
Mehr Teil des Vereins, ohne die Verbindung zu beenden kann:
1 Mitglieder gestorben
2 Mitglieder, die ihren Rücktritt Schreiben an den Präsidenten gegeben haben
Jedes Mitglied des Vereins können ihr Amt jederzeit mit Wirkung zum Ablauf des Jahres, die Bewertung des laufenden Jahres ist ausschließlich durch.
Jedes außerordentliche Mitglied können ihr Amt jederzeit mit Wirkung zum Ablauf des Jahres.
3 die Mitglieder ausgeschlossen von der Generalversammlung für die Nichtzahlung von Prämien oder aus schwerwiegenden Gründen wie im Sinne des Artikels ausgeschlossen 11
4 des assoziierten Unternehmens, dessen Blätter förderndes Mitglied des Vereins aus irgendeinem Grund sind
5 assoziiertes Mitglied der auf Antrag der Entscheidung des Sponsors aus dem Amt oder im Falle eines verdächtigen Verhaltens oder innerhalb der Gründe für den Ausschluss im Sinne von Artikel 11 Entscheidung des Amtes.
ARTIKEL 9 – ÜBERTRAGUNG VON AGENTUR – TOD:
Im Falle einer Abtretung oder Übertragung im Wege der Erbfolge Agentur, Nachfolger wird der Rechte, die für das laufende Jahr Abstimmung übergehen, wenn der Beitrag bezahlt wurde. Der Nachfolger wird, wenn er will, übermittelt seine Aufnahme in den Verein für die Mitgliedschaft in einem persönlichen. Der Vorstand kann eine Wartezeit von drei Jahren zu verzichten gemäß Artikel 6.
ARTIKEL 10 – KONGO:
Wenn die Umstände dies erfordern oder rechtfertigen, Das Präsidium kann ein Mitglied ermächtigen lassen Anfrage für eine begrenzte oder unbegrenzte. Während seiner verlassen, zahlt das Mitglied keine Mitgliedsbeiträge und haben kein Stimmrecht.
ARTIKEL 11 – AUSSCHLUSS:
Ein Ausschluss kann von der Generalversammlung ausgesprochen werden. Besondere Gründe für den Ausschluss: strafrechtlichen Verurteilung marring die Ehre oder den Ruf des Mitglieds, eine ernsthafte Verletzung der Sittlichkeit, die kommerzielle Redlichkeit, Objekte, Ziele und Interessen des Vereins, Alle von Missbrauch als Mitglied des Vereins und der Mangel an Gebühren für Pay zwei aufeinander folgenden.
Diese Liste ist nicht erschöpfend und Äußerung.
ARTIKEL 12 -
Die Generalversammlung hat die Möglichkeit, einige ihrer Mitglieder durch einen Ehrentitel zu unterscheiden.
KAPITEL III – FINANZIERUNG UND FINANZEN
ARTIKEL 13 – Resources Association:
Die Mittel des Vereins aus:
a) der Beitrag der Mitglieder
b) Erlöse aus dem Verkauf von Publikationen des Vereins
c) Geschenke Lehrbücher
d) Beiträge beschlossen von der außerordentlichen Hauptversammlung.
ARTIKEL 14 – JAHRESGEBÜHR:
Die Beiträge werden nur von den Mitgliedern nur fällig,.
Die Jahresgebühr wird von der Hauptversammlung für das folgende Jahr und ist zahlbar am Anfang des Jahres nach Erhalt der Attraktivität der Beurteilung durch den Schatzmeister des Vereins geschickt festen. Nichteinhaltung der Gebühren für zwei aufeinander folgenden Fällen zahlen, ist eine mögliche Ausschluss des Vereins (vgl. Artikel 11).
Die ausgeschlossenen Mitglieder werden für überfällig Beiträge und Zinsen haftet.
ARTIKEL 15 – HAUSHALTSJAHR:
Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr: 1Januar – 31 Dezember.
KAPITEL IV – STRUKTUR
ARTIKEL 16 – Organe des Vereins:
Die Organe des Vereins sind:
a) Hauptversammlung
b) Office
c) Wirtschaftsprüfung
KAPITEL IVa – GENERALVERSAMMLUNG
ARTIKEL 17 – GENERALVERSAMMLUNG:
Die Generalversammlung besteht aus Mitgliedern des Vereins zusammensetzt. Das Präsidium der Versammlung einberufen, mindestens einen Monat vor dem Termin per Post.
a) Ordentliche Generalversammlung:
Es trifft sich einmal im Jahr in Paris oder an jedem anderen Ort der Generalversammlung oder einem bestimmten das Amt und die Diskussion über die Tagesordnung, die vom Präsidium verabschiedet. Es muss innerhalb von sechs Monaten nach Ende eines jeden Geschäftsjahres statt.
b) EGM:
Die außerordentliche Hauptversammlung kann vom Vorstand einberufen werden, und Notfall -, durch den Präsidenten oder Vice President.
ARTIKEL 18 – TAGESORDNUNG DER GENERALVERSAMMLUNG:
Die Tagesordnung muss sein, die Aufmerksamkeit von Mitgliedern mit der Einberufung der Hauptversammlung eingereicht. Es enthält die Fragen, die auf der Hauptversammlung diskutiert werden. D'autres Punkte, das Mitglied kann beantragen, die Diskussion im Rahmen der Generalversammlung behandelt werden Meeting, sie werden durch Schreiben an den Präsidenten angegeben, und dass das Präsidium seine Zustimmung gegeben hat. Jeder Vorschlag, der eine Änderung der Satzung sollte in die Tagesordnung enthalten sein werden die Mitglieder zur gleichen Zeit wie die Einberufung der Hauptversammlung mitgeteilt.
Wenn ein Punkt auf die Tagesordnung erfordert die Anwesenheit von einem externen oder einem College Nichtmitglied, können eingeladen werden, an den Beratungen des Verwaltungsrats teilzunehmen, ohne Stimmrecht.
ARTIKEL 19 – PRESIDENCIA DE der Generalversammlung:
Hauptversammlungen werden vom Präsidenten des Vereins oder auf andere Weise vom Vize-Präsidenten oder durch Beschluss des Präsidiums von einem anderen Mitglied des Vorstandes unter dem Vorsitz .
ARTIKEL 20 – VOTE AL'ASSEMBLEE ALLGEMEINE:
Jedes Mitglied hat eine Stimme.
Wenn es mehrere Partner in einem Büro, sie haben nur eine Stimme. Sie können bis zu einer zweiten Abstimmung, wenn sie Gebühren zahlen Sekunden ein.
Assoziierte Mitglieder haben kein Stimmrecht, aber sie kann die Macht von einem Mitglied erhalten abwesend.
ARTIKEL 21 – ÜBERTRAGUNG VON STIMMEN:
Wenn der Lage, auf der Hauptversammlung ein Mitglied vertreten lassen physisch Abstimmung von einem seiner Mitarbeiter nicht kommen, Macht geben oder ein anderes Mitglied oder assoziiertes Mitglied des Vereins.
Power muss schriftlich an das Präsidium vor der Eröffnung der Generalversammlung mitgeteilt werden.
Eine anwesende Mitglied darf nicht mehr als drei Stimmen: sein und möglicherweise die beiden abwesenden Mitglieder der ihm seine Macht.
ARTIKEL 22 – entfällt durch die Generalversammlung 16 April 2004
ARTIKEL 23 – VERLUST VON STIMMRECHT:
Beschluss des Präsidiums, Mitglied, ohne seine Gebühren für zwei Jahre gezahlt werden, verliert sein Recht auf Abstimmung und dargestellt werden.
ARTIKEL 24 – COMPETENCE DE L'GENERALVERSAMMLUNG:
Fügen Sie die Zuständigkeit der Generalversammlung:
a) Genehmigung des jährlichen Tätigkeitsbericht und Konten,
b) Wahl des Präsidenten, von Offizieren und Controller,
c) Entscheidungen über die Vorschläge des Präsidiums und der Mitglieder,
d) die Festsetzung der Beiträge der Mitglieder für das folgende Jahr und die Festsetzung einer außerordentlichen Beitrag der Mitglieder,
und) Aufnahme neuer Mitglieder, Nur wenn die Opposition, Ausschluss von Mitgliedern,
f) Änderungen in der Satzung,
g) Entscheidungen über die Auflösung des Vereins und die Verwendung seines Vermögens,
h) die Ernennung von Ehrenmitgliedern.
ARTIKEL 25 – DE BESCHLÜSSE DER GENERALVERSAMMLUNG:
Die Generalversammlung kann nur beraten und zu beschließen, wenn ¼ der Stimmen der anwesenden oder vertretenen Mitglieder.
Die Beschlüsse der Generalversammlung werden offen getragen Freihand, wenn andere Bestimmungen wurden nicht beantragt. Voting muss in geheimer Abstimmung, ist 1/3 der anwesenden Mitglieder dies verlangen.
Die Beschlüsse der Generalversammlung getroffen werden, – mit Ausnahme von Artikel 26 – Abstimmung mit einfacher Mehrheit der anwesenden oder vertretenen Mitglieder.
Im Falle von Stimmengleichheit die Gleichstellung, Referent hat eine Stimme.
ARTIKEL 26 – ENTSCHEIDUNGEN AUSSERORDENTLICHE:
Entscheidungen über die folgenden Elemente müssen mit einer Mehrheit von Maßnahmen werden mindestens 2/3 Abstimmung der anwesenden oder vertretenen Mitglieder (Quorum).
a) Aufnahme von Mitgliedern nur in Fällen von Opposition und Ausgrenzung
b) Wahl des Präsidiums und des Präsidenten
c) Änderung der Satzung
d) Auflösung des Vereins
und) Zuordnung der Vermögenswerte des Vereins im Falle der Auflösung
KAPITEL IVb – DAS AMT
ARTIKEL 27 – AMT DER VEREIN:
Die Offiziere gewählt aus den Mitgliedern des Vereins, besteht aus:
Ein Präsident
Sechs Mitglieder
Die Offiziere benennen eine von ihnen: als Vice President (die der Präsident in Abwesenheit ersetzt, Rücktritt oder Tod eines), einen Schatzmeister und Generalsekretär.
Der Vorstand kann ein Mitglied des Vereins an den Beratungen einzuladen, wenn dies notwendig, bestimmte Themen zu diskutieren.
In Abwesenheit des Präsidenten und Vice President bei der Einberufung des Verwaltungsrats, Präsidium können ein Vorsitzender für seine Tagung Ad'hoc.
Ehrenmitglieder des Vereins teilzunehmen, kann, ohne Stimmrecht, den Beratungen des Präsidiums.
ARTIKEL 28 – WAHLEN:
a) Wahlamt:
Assoziierte Mitglieder können gewählt werden, Mitglieder des Präsidiums gewählt werden, nur unter den Mitgliedern, die Mehrheit der 2/3 Mitglieder anwesend oder vertreten, geheim. Wird diese Mehrheit auf einen Kandidaten werden wir eine neue Abstimmung über die Namen der beiden Kandidaten, die die meisten Stimmen erhielt in der ersten Runde Verhalten montiert werden. Der Kandidat mit den zweiten Wahlgang die meisten Stimmen sind gewählt.
Der Vorstand umfasst zwei Mitglieder, die Französisch, Der Verein wird von Französisch Recht.
b) Wahl des Präsidenten:
Der Präsident wird alle drei Jahre von der Generalversammlung, bei den Offizieren in der gleichen Abstimmungsverfahren des Artikels 27a festgelegten. Wenn sein Mandat als Mitglied des Verwaltungsrats wird vor dem Ablauf seiner drei Jahre als Präsident endet, es wird automatisch Ende seiner Amtszeit als Präsident, ohne weitere Abstimmung. Die Präsidentschaft ist es, zwei Amtsperioden beschränkt.
ARTIKEL 29 – ENTRY ZUSCHLAG, DAUER DER AUFGABEN DER DIENSTSTELLEN:
Die neuen Offiziere nehmen Büro am Ende des Treffens in progress.
Die Offiziere werden für eine Amtszeit von drei Jahren gewählt, ausscheidenden Mitglieder werden wieder nacheinander nur einmal gewählt.
ARTIKEL 30 – TOD – RÜCKTRITT oder die Ersetzung eines Mitglied des Vorstands:
Im Falle des Rücktritts oder Todes eines Offiziers , er wird seine vorübergehende Ersetzung durch Mehrheitsbeschluss der anderen Offiziere , zur nächsten Hauptversammlung, wählt der neue Besitzer.
Wenn aus gesundheitlichen Gründen oder anderen, ein Offizier wird für eine Weile nicht in der Lage, seine Aufgaben zu erfüllen oder an der Hauptversammlung teilnehmen, die Mehrheit der Offiziere ernennen kann ein Ersatz. Wenn das Präsidium nicht über die Ernennung eines Nachfolgers oder der Übernehmer einig, Entscheidung wird vom Präsidenten getroffen.
ARTIKEL 31 – Sekretariat der Vereinigung:
Das Sekretariat des Vereins wird durch einen Vorstand, dessen Kosten werden über die notwendigen finanziellen Mittel des Vereins verwaltet werden erstattet. Er kann durch eine Verwaltungsbehörde eingestellt Sekretär unterstützt und mit Beschluss der Generalversammlung bezahlt. Der Exekutivsekretär nahmen an den Vorstand und die Versammlung ohne Stimmrecht.
ARTIKEL 32 – MEETINGS:
Das Präsidium tritt zusammen, wenn die Interessen des Vereins dies erfordern, zur Einberufung seines Präsidenten, der legt die Tagesordnung. Der Verwaltungsrat kann absichtliche nur beschlussfähig, wenn drei seiner Mitglieder mindestens an der Sitzung teilnehmen.
Die Entscheidungen werden mit Mehrheit getroffen.
Die Reise-und Aufenthaltskosten von Offizieren zu diesen Sitzungen werden aus den Mitteln des Vereins bezahlt.
ARTIKEL 33 – ZUSTÄNDIGKEIT DES BUREAU:
Der Vorstand wählt aus seinen Mitgliedern einen Vizepräsidenten, einen Schatzmeister und Generalsekretär.
Der Vorstand leitet und verwaltet den Verein und überwacht die Umsetzung der Satzung.
Das Präsidium fordert die Vereinigung und kann die individuelle Handschrift der Präsident Grant, Vice President und Treasurer.
Das Präsidium beschließt über die Aufnahme neuer Mitglieder entscheiden, wenn es keinen Widerspruch von keinem Mitglied der Vereinigung in Übereinstimmung mit Artikel 7.
Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme der assoziierten Mitglieder.
Die Bewertungen von Vorschlägen, die ihm von Mitgliedern des Vereins und andere vorgelegt und präsentiert sie der Generalversammlung.
Er verwaltet das Vermögen der Gesellschaft, erstellt das Budget und legt die Rechnung und Budget an die Generalversammlung.
Er nennt Sitzungen und trifft alle Maßnahmen und Entscheidungen, die zu sozialen Zweck und die Interessen des Vereins beitragen.
Der Verwaltungsrat kann den Schiedsspruch Angebot auf dem gemeinsamen Antrag von mindestens zwei Mitgliedern der Vereinigung von Meinungsverschiedenheiten zwischen ihnen im Gegensatz.
Der Vorstand kann ernennt einen assoziiertes Mitglied der Missionen.
Sie gilt für alle erforderlichen Maßnahmen, um die Erhaltung und den Wohlstand der Beruf umsetzen.
KAPITEL IV – Girokonten
ARTIKEL 34 – AUDIT:
Zwei Rechnungsprüfer gewählt von der Versammlung aus dem Kreis seiner Mitglieder jährlich Überprüfung der Konten des Amtes vorgelegt. Sie reichen ihre schriftlichen Bericht für die Entlastung der Generalversammlung.
Im Notfall, Sie kann zu einer selbständigen beruflichen Buchhalter des Vereins angefochten werden.
KAPITEL V – SONSTIGE:
ARTIKEL 35 – AUFLÖSUNG:
Im Falle der Auflösung, Eigentum des Vereins sind im Einklang mit den Resolutionen der Generalversammlung zugeteilt. Diese Anlagen können unter den Mitgliedern des Vereins verteilt werden.
ARTIKEL 36 – VORLAGE VON REGELN:
Diese Artikel werden eingereicht werden gemäß dem Gesetz zur Präfektur de Police de Paris mit der Liste der Offiziere.
Diese Kaution wird bei jeder Änderung des Status und der Zusammensetzung des Präsidiums verlängert werden .
Diese Satzung ändern Anwesenden nahm die 20 Dezember 1947 Paris und geändert durch die folgenden Generalversammlungen:
Paris Dezember 1948
Rom Januar 1955
München im Dezember 1955
Kopenhagen April 1957
Montreux April 1958
Baden-Baden im April 1961
Rom April 1962
Straßburg 1964
Brüssel 1978
Cannes 1985
Tel Aviv-Jaffa 1988
Budapest 1991
Brüssel 1992
Madrid 1996
Berlin 1998
Bern 2000
April Genes 2004
Juni Brno 2005
Berlin April 2008

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